Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH für die Schülerbetreuung

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Eine Betreuungsvereinbarung wird mit An-meldung des Kindes abgeschlossen.

    2. Die Anmeldung erfolgt unter:

      anmeldung.sb.kibe-vlbg.at oder über die Homepage www.kinderbetreuung-vorarl-berg.at.

    3. Die Betreuungsvereinbarung wird von der/dem Obsorgeberechtigten mit der Kin-derbetreuung Vorarlberg gGmbH abge-schlossen.

    4. Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbe-dingungen bilden die Grundlage für alle mit der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH abgeschlossenen Betreuungsvereinbarun-gen.

    5. Mit der Anmeldung erklärt die/der Obsor-geberechtigte, dass sie/er die gesetzliche Obsorge über das Kind hat und Änderun-gen der Daten (z.B. Kontaktdaten, Bankver-bindung, Allergien, Krankheiten, etc.) un-verzüglich im Online-Tool vornimmt.

  2. Tarifbestimmungen und Zahlungsmodalitäten

    1. Die derzeit geltenden Elternbeiträge (Be-treuungs- und Essensbeitrag) sind dem ak-tuellen Infoblatt zu entnehmen. Abgerech-net werden jeweils die gebuchten Module. Der Betreuungsbeitrag ist 9-mal im Schul-jahr zu entrichten (Oktober-Juni). Die Kos-tenaufstellung wird monatlich per Mail zu-gesandt.

    2. Der Rechnungsbetrag ist mittels SEPA Ba-sis-Lastschrift zu entrichten. Das Fälligkeits- bzw. Einzugsdatum ist der SEPA-Zahlungs-anweisung zu entnehmen.

    3. Die Abwesenheit des Kindes von der Schü-lerbetreuung begründet keine Rückvergü-tung von Betreuungsbeiträgen.

    4. Essensbeiträge werden bei Abmeldung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nicht verrechnet. Die Abmeldungsmodalitäten sind dem Infoblatt zu entnehmen.

    5. Für Anmeldungen und Buchungsänderun-gen außerhalb der im Infoblatt veröffentlichten Fristen wird eine Bearbeitungsge-bühr in Höhe von € 30,00 erhoben.

    6. Die Kosten für Mahn- sowie Bankspesen im Zusammenhang mit offenen Beträgen trägt der/die Obsorgeberechtigte. Die Höhe der Mahngebühren beträgt € 6,00.

    7. Bei Abmeldung wird der ganze Monatsbei-trag verrechnet.

    8. Wird der Zahlungspflicht – trotz Mahnung und 2-wöchiger Nachfrist – nicht nachge-kommen, kann der Betreuungsvertrag durch die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

  3. Öffnungszeiten

    1. Die Öffnungszeiten für das jeweilige Schul-jahr sind dem Infoblatt zu entnehmen.

    2. An schulfreien Tagen findet generell keine Betreuung statt. Über das Ferienbetreu-ungsangebot entscheidet die Gemeinde. Die Information erfolgt gesondert.

  4. Entlassungszeiten

    1. Die Kinder können am Betreuungsende selbständig nach Hause gehen.

    2. Mit der Anmeldung nimmt der/die Obsor-geberechtigte diese Regelung zustimmend zur Kenntnis.

  5. Abholberechtigte außerhalb der Entlassungszeiten

    1. Abholberechtigt ist grundsätzlich die/der Obsorgeberechtigte.

    2. Die/der Obsorgeberechtigte kann andere Personen schriftlich berechtigen, das Kind aus der Schülerbetreuung abzuholen.

    3. Bei Abholberechtigung ist der Leitung der Schülerbetreuung eine schriftliche Erklä-rung von der Abholberechtigten vorzule-gen.

  6. Aufsichtspflicht

    1. Die Aufsichtspflicht für ein betreutes Kind beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den Räumlichkeiten der Schülerbetreuung und endet mit der Entlassung des Kindes aus den Räumlichkeiten der Schülerbetreu-ung.

    2. Befindet sich der Betreuungsort außerhalb der Schule beginnt und endet die Auf-sichtspflicht beim Sammelplatz in der Schule.

    3. Die Kontrolle des schulischen Erfolges des Kindes bleibt in der Verantwortung des /der Obsorgeberechtigten.

    4. Jedes Fernbleiben (geplante sowie unvor-hergesehene Abwesenheiten z.B. im Krank-heitsfall) eines Kindes ist der Leitung der Schülerbetreuung vor dem erwarteten Ein-treffen des Kindes in der Betreuung mitzu-teilen.

    5. Die Aufsichtspflicht für ein Kind ist nicht ge-geben, wenn es sich in Begleitung einer/ei-nes Obsorgeberechtigten befindet.

  7. Haftung

    1. Die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH haftet für keine Gegenstände (insbeson-dere Wertsachen), die in die Schülerbe-treuung mitgebracht werden.

    2. Es besteht für alle betreuten Kinder eine kostenlose Unfallversicherung. Die Kosten dafür werden zur Gänze von der Kinderbe-treuung Vorarlberg gGmbH getragen. Die Vergütung von Heilkosten erfolgt nur dann, wenn keine Deckung aus einer bestehen-den Kranken- oder Familienversicherung vorhanden ist.

  8. Erkrankung des Kindes

    1. Kinder mit Infektionskrankheiten oder sonstigen Krankheiten, die durch ihren Ge-sundheitszustand andere Kinder beeinträchtigen oder sogar gefährden können, sind vom Besuch der Schülerbetreuung ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch bei Lausbefall.

    2. Die Leitung der Schülerbetreuung ist vom Auftreten einer Infektionskrankheit ehest-möglich zu benachrichtigen.

    3. Medikamente (z.B. Hustensäfte, Antibio-tika, homöopathische Heilmittel, etc.) wer-den in der Betreuung nicht verabreicht.

    4. Bei chronisch kranken Kindern müssen die erforderlichen Maßnahmen zwischen der Leitung der Schülerbetreuung und der/dem Obsorgeberechtigten abgesprochen wer-den. Es obliegt der Kinderbetreuung Vorarl-berg gGmbH, ob die besonderen Anforde-rungen des Kindes durch die MitarbeiterIn-nen berücksichtigt und erfüllt werden können.

    5. Dasselbe gilt für Allergien.

    6. Zeigt ein Kind während der Betreuungszeit Symptome einer Krankheit, werden die Eltern verständigt und das Kind ist abzuholen.

  9. Erhöhter Förderbedarf

    1. Ein erhöhter Förderbedarf muss bei der Anmeldung angegeben werden. Der Bescheid des Landes- bzw. Bezirksschulrates über den erhöhten Förderbedarf ist vor Be-treuungsbeginn der zuständigen Bereichs-/Regionalleitung zu übermitteln. Es dient zur Vorlage beim Land zur Anforderung von zusätzlichem Betreuungspersonal.

  10. Beendigung der Betreuungsvereinbarung

    1. Die Anmeldung des Kindes gilt grundsätz-lich für das gesamte Schuljahr.

    2. Eine Abmeldung des Kindes zum Halb-jahr ist bis spätestens 3 Wochen vor Ende des ersten Semesters wie folgt möglich:

      1. in der außerschulische Betreuungsform: Schriftlich bei der zuständigen Regional-leitung (Kontakt siehe Infoblatt)

      2. in der getrennten und verschränkten Schulform: Nur mit schriftlicher Geneh-migung von der Direktion der Schule

  11. Datenschutzgrundverordnung DSGVO

    1. Informationen zur Verarbeitung von Daten finden sich auf der Homepage sowie in der Datenschutzerklärung.

  12. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt österreichisches Recht.

    2. Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die ande-ren Bestimmungen dieser AGB wirksam.

  13. Kontaktdaten

    Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH
    Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch
    T 05522 71 840
    office@kibe-vlbg.at
    www.kinderbetreuung-vorarlberg.at