Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH für die Schülerbetreuung
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Allgemeine Bestimmungen
Eine Betreuungsvereinbarung wird mit An-meldung des Kindes abgeschlossen.
Die Anmeldung erfolgt unter:
anmeldung.sb.kibe-vlbg.at oder über die Homepage www.kinderbetreuung-vorarl-berg.at.
Die Betreuungsvereinbarung wird von der/dem Obsorgeberechtigten mit der Kin-derbetreuung Vorarlberg gGmbH abge-schlossen.
Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbe-dingungen bilden die Grundlage für alle mit der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH abgeschlossenen Betreuungsvereinbarun-gen.
Mit der Anmeldung erklärt die/der Obsor-geberechtigte, dass sie/er die gesetzliche Obsorge über das Kind hat und Änderun-gen der Daten (z.B. Kontaktdaten, Bankver-bindung, Allergien, Krankheiten, etc.) un-verzüglich im Online-Tool vornimmt.
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Tarifbestimmungen und Zahlungsmodalitäten
Die derzeit geltenden Elternbeiträge (Be-treuungs- und Essensbeitrag) sind dem ak-tuellen Infoblatt zu entnehmen. Abgerech-net werden jeweils die gebuchten Module. Der Betreuungsbeitrag ist 9-mal im Schul-jahr zu entrichten (Oktober-Juni). Die Kos-tenaufstellung wird monatlich per Mail zu-gesandt.
Der Rechnungsbetrag ist mittels SEPA Ba-sis-Lastschrift zu entrichten. Das Fälligkeits- bzw. Einzugsdatum ist der SEPA-Zahlungs-anweisung zu entnehmen.
Die Abwesenheit des Kindes von der Schü-lerbetreuung begründet keine Rückvergü-tung von Betreuungsbeiträgen.
Essensbeiträge werden bei Abmeldung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nicht verrechnet. Die Abmeldungsmodalitäten sind dem Infoblatt zu entnehmen.
Für Anmeldungen und Buchungsänderun-gen außerhalb der im Infoblatt veröffentlichten Fristen wird eine Bearbeitungsge-bühr in Höhe von € 30,00 erhoben.
Die Kosten für Mahn- sowie Bankspesen im Zusammenhang mit offenen Beträgen trägt der/die Obsorgeberechtigte. Die Höhe der Mahngebühren beträgt € 6,00.
Bei Abmeldung wird der ganze Monatsbei-trag verrechnet.
Wird der Zahlungspflicht – trotz Mahnung und 2-wöchiger Nachfrist – nicht nachge-kommen, kann der Betreuungsvertrag durch die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
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Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für das jeweilige Schul-jahr sind dem Infoblatt zu entnehmen.
An schulfreien Tagen findet generell keine Betreuung statt. Über das Ferienbetreu-ungsangebot entscheidet die Gemeinde. Die Information erfolgt gesondert.
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Entlassungszeiten
Die Kinder können am Betreuungsende selbständig nach Hause gehen.
Mit der Anmeldung nimmt der/die Obsor-geberechtigte diese Regelung zustimmend zur Kenntnis.
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Abholberechtigte außerhalb der Entlassungszeiten
Abholberechtigt ist grundsätzlich die/der Obsorgeberechtigte.
Die/der Obsorgeberechtigte kann andere Personen schriftlich berechtigen, das Kind aus der Schülerbetreuung abzuholen.
Bei Abholberechtigung ist der Leitung der Schülerbetreuung eine schriftliche Erklä-rung von der Abholberechtigten vorzule-gen.
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Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für ein betreutes Kind beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den Räumlichkeiten der Schülerbetreuung und endet mit der Entlassung des Kindes aus den Räumlichkeiten der Schülerbetreu-ung.
Befindet sich der Betreuungsort außerhalb der Schule beginnt und endet die Auf-sichtspflicht beim Sammelplatz in der Schule.
Die Kontrolle des schulischen Erfolges des Kindes bleibt in der Verantwortung des /der Obsorgeberechtigten.
Jedes Fernbleiben (geplante sowie unvor-hergesehene Abwesenheiten z.B. im Krank-heitsfall) eines Kindes ist der Leitung der Schülerbetreuung vor dem erwarteten Ein-treffen des Kindes in der Betreuung mitzu-teilen.
Die Aufsichtspflicht für ein Kind ist nicht ge-geben, wenn es sich in Begleitung einer/ei-nes Obsorgeberechtigten befindet.
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Haftung
Die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH haftet für keine Gegenstände (insbeson-dere Wertsachen), die in die Schülerbe-treuung mitgebracht werden.
Es besteht für alle betreuten Kinder eine kostenlose Unfallversicherung. Die Kosten dafür werden zur Gänze von der Kinderbe-treuung Vorarlberg gGmbH getragen. Die Vergütung von Heilkosten erfolgt nur dann, wenn keine Deckung aus einer bestehen-den Kranken- oder Familienversicherung vorhanden ist.
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Erkrankung des Kindes
Kinder mit Infektionskrankheiten oder sonstigen Krankheiten, die durch ihren Ge-sundheitszustand andere Kinder beeinträchtigen oder sogar gefährden können, sind vom Besuch der Schülerbetreuung ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch bei Lausbefall.
Die Leitung der Schülerbetreuung ist vom Auftreten einer Infektionskrankheit ehest-möglich zu benachrichtigen.
Medikamente (z.B. Hustensäfte, Antibio-tika, homöopathische Heilmittel, etc.) wer-den in der Betreuung nicht verabreicht.
Bei chronisch kranken Kindern müssen die erforderlichen Maßnahmen zwischen der Leitung der Schülerbetreuung und der/dem Obsorgeberechtigten abgesprochen wer-den. Es obliegt der Kinderbetreuung Vorarl-berg gGmbH, ob die besonderen Anforde-rungen des Kindes durch die MitarbeiterIn-nen berücksichtigt und erfüllt werden können.
Dasselbe gilt für Allergien.
Zeigt ein Kind während der Betreuungszeit Symptome einer Krankheit, werden die Eltern verständigt und das Kind ist abzuholen.
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Erhöhter Förderbedarf
Ein erhöhter Förderbedarf muss bei der Anmeldung angegeben werden. Der Bescheid des Landes- bzw. Bezirksschulrates über den erhöhten Förderbedarf ist vor Be-treuungsbeginn der zuständigen Bereichs-/Regionalleitung zu übermitteln. Es dient zur Vorlage beim Land zur Anforderung von zusätzlichem Betreuungspersonal.
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Beendigung der Betreuungsvereinbarung
Die Anmeldung des Kindes gilt grundsätz-lich für das gesamte Schuljahr.
Eine Abmeldung des Kindes zum Halb-jahr ist bis spätestens 3 Wochen vor Ende des ersten Semesters wie folgt möglich:
in der außerschulische Betreuungsform: Schriftlich bei der zuständigen Regional-leitung (Kontakt siehe Infoblatt)
in der getrennten und verschränkten Schulform: Nur mit schriftlicher Geneh-migung von der Direktion der Schule
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Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Informationen zur Verarbeitung von Daten finden sich auf der Homepage sowie in der Datenschutzerklärung.
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Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die ande-ren Bestimmungen dieser AGB wirksam.
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Kontaktdaten
Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH
Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch
T 05522 71 840
office@kibe-vlbg.at
www.kinderbetreuung-vorarlberg.at